Sie bringen Ihr Rezept und wir würden uns freuen, wenn Sie zu unserer Entlastung zu jeder Behandlung ein Handtuch mitbringen würden. Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung auch Ihren eigenen Mundschutz mit!
Informationen zum Datenschutz Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Nach dem Datenschutzrecht sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, für welche Zwecke wir Ihre Daten in unserer Praxis verwenden. Verantwortliche Stelle (Praxisinhaber) Therapiezentrum Neukirchen Van Asperen, Hochstraße 22, 47506 Neukirchen-Vluyn Wir haben keinen Datenschutzbeauftragten bestellt, da unsere Praxis weniger als zehn Mitarbeiter mit Zugriff auf wenig umfangreiche personenbezogene Daten beschäftigt, die keine Datenschutzfolgenabschätzung erfordern (Beschluss der DSK vom 26.04.2018). Zweck der Verarbeitung Wir verarbeiten Ihre Daten, um Heilbehandlungen durchzuführen. Rechtliche Vorgaben verpflichten uns dazu, diese Daten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Empfänger Ihrer Daten Wir sind ein von den gesetzlichen Krankenkassen und Unfallversicherungen zugelassener Leistungserbringer und auf diese Weise in die vertragsärztliche Versorgung eingebunden. Das Sozialgesetzbuch verpflichtet uns, Informationen über Ihre Behandlung und den Behandlungserfolg und weiterführenden Empfehlungen an den Ihren Arzt weiterzugeben. Folgende Informationen zur Abrechnung unserer Leistungen müssen wir entsprechend gesetzlicher Regelungen an Ihre Krankenkasse übermitteln: Abrechnungsdaten, Verordnungsblätter, Behandlungsbestätigungen, ggf. Genehmigungen der Krankenkassen. Das Sozialgesetzbuch gestattet uns, eine Abrechnungsstelle mit der Durchführung der Kassenabrechnung zu beauftragen. Unsere Abrechnungsstelle ist die THEORG SOVDWAER GmbH, Franks Trasse 5, 71608 Ludwigsburg (www.sovdwaer.de) Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist neben den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Rahmenverträgen der zwischen Ihnen und uns bestehende Behandlungsvertrag und die damit verbundene Erfüllung eigener Interessen. Aufsichtsbehörde Bei Verletzung Ihrer Rechte steht Ihnen die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde offen: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Unsere Öffnungszeiten Mo – Fr: 08:00 – 20:00 Uhr Sa: 09:00 – 13:00 Uhr Unsere Rezeption ist von 08:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten können Sie gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Der Termin ist erst dann gültig, wenn er telefonisch bestätigt wird.
Gesetzliche Krankenkassen erheben für jede Heilmittelverordnung einen Eigenanteil (10€ pauschal plus 10% des Rezeptwertes), der von Ihnen als Patient vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis bar oder mit EC-Karte zu entrichten ist.
Ein verabredeter Therapietermin ist verbindlich! Termine können nur in dringenden Fällen 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls müssen wir Ihnen eine Ausfallrechnung in Rechnung stellen, sollten wir Ihren Termin nicht mehr kurzfristig vergeben können. Für jeden verpassten und nicht 24 Stunden vorher abgesagten Termin müssen wir eine private Ausfallpauschale berechnen. Diese richtet sich in der Höhe nach der Dauer des verpassten Termins. Generell gilt, bei 20 Minuten Ausfall berechnen wir 22,50 Euro. Leider können wir keine Ausnahme von dieser Regelung machen. Am Wochenende haben Sie die Möglichkeit eine Nachricht zu hinterlassen auf unserem Anrufbeantworter.
Bitte beachten Sie, dass FANGO-Behandlungen gegebenenfalls Rückstände auf Ihrer Kleidung hinterlassen können. Wir raten deshalb, bei einer FANGO-Behandlung ältere Wäsche anzuziehen. Wir weisen darauf hin, dass wir im Falle einer Verschmutzung Ihrer Kleidung keine Kosten übernehmen bzw. nicht für den Schaden haften.
Laut Gesetzestext ist der Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung darauf begrenzt, dass die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Wir möchten Ihnen selbst die Möglichkeit geben, Ihren Gesundheits- und Genesungsprozess effektiv zu fördern. Daher bieten wir Ihnen zur Unterstützung folgende Privatleistungen an Gesetzliche Krankenkassen erheben für jede Heilmittelverordnung einen Eigenanteil (10€ pauschal plus 10% des Rezeptwertes), der von Ihnen als Patient vor Behandlungsbeginn bei uns in der Praxis bar oder mit EC-Karte zu entrichten ist. Für weitere Fragen und wichtige Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Osteopathie
Osteopathie ist eine sichere Behandlungsform, die sich auf die Bewegungen des Körpers und auf die Bewegungen im Körper konzentriert. Diese Beweglichkeit ist erforderlich, um ohne Beschwerden zu funktionieren. Bei der Behandlung liegt der Schwerpunkt auf den Problemen in der Struktur und Mechanik des Körpers. Ein Osteopath sucht also zuerst nach der Ursache einer Erkrankung. Er konzentriert sich auf die Probleme in der Struktur und Mechanik des Körpers, wobei es das Ziel ist, die Gesundheit des Patienten zu optimieren. Osteopathie ist eine sanfte, manuelle Form der Medizin, die sich auf die Feststellung und Behandlung von Störungen in der Beweglichkeit von Gelenken und Geweben im Allgemeinen konzentriert. Das Konzept der Osteopathie basiert darauf, dass der Mensch als lebender Organismus eine strukturelle (Anatomie) und funktionelle (Physiologie) Einheit ist. Struktur und Funktion beeinflussen einander gegenseitig über: Das parietale -, viszerale und craniosacrale System arbeiten zusammen gegen Krankheit, damit der Körper gesund bleibt. Wenn ein Teil des Körpers nicht richtig funktioniert, dann hat das eine Auswirkung auf den Rest und es kann Beschwerden verursachen.
Laut Deutschem Gesetz dürfen nur zertifizierte Osteopathen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Heilpraktiker Ausbildung in Deutschland praktizieren. Leider haben viele Osteopathen nur eine verkürzte Fortbildung, aber keine richtige Ausbildung gemacht. Auch sind viele Osteopathen keine Heilpraktiker und dürfen nicht osteopathisch behandeln. Auch wenn Sie eine Arztverordnung haben, dürfen diese Osteopathen Sie nicht behandeln! Unsere Osteopathen sind hoch qualifiziert und haben alle die Heilpraktiker-Prüfung mit Erfolg absolviert. Außerdem sind sie beim zuständigen Gesundheitsamt registriert und geprüftes Mitglied im Verband des Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V). Fragen Sie immer beim Osteopathen nach, ob er auch Heilpraktiker und ordentliches Mitglied in einem anerkannten Osteopathie Verband ist. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass er weder versichert ist (somit haben sie keinerlei Ansprüche auf Regress) noch wird Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernehmen.
Ein erster Besuch in ein Osteopath verfällt in die gleiche Weise wie einen ersten Besuch in einen Hausarzt. Der Osteopath möchte zuerst wissen, wann die Beschwerden angefangen haben und wie sie erstellt wurden. Eine umfassende klinische Geschichte wird gemacht um einen Eindruck von dem klinischen Bild und die aktuellen Behandlungsmethoden zu bekommen. Dies ist wichtig, weil der Patient vielleicht noch nie zuvor mit dem Arzt gesprochen hat. Osteopathen sind geschult, um in der Lage zu zeigen, dass Beschwerden zu einer anderen Behandlung benötigen oder durch den Hausarzt behandelt werden. Von Beginn seiner Ausbildung entwickelte eine Empfindlichkeit der Osteopath in den Fingern. Die Statur des Patienten und die Struktur des Körpers werden sorgfältig mit den Händen. Der Osteopath spürt die Bewegungen der Gelenke und weiß so oder diese Bewegungen begrenzt oder übermäßige. Er oder sie wird der Zustand der Gewebe, Muskeln und Bindegewebe Forschung zu sehen, ob dies normal oder unter Stress ist. So kann der Osteopath bestimmen, wo im Körper die ideale Balance in der Struktur und Mechanik.
Beweglichkeitsverlust kann durch von außen einwirkende Kräfte oder durch Prozesse im Körper selbst entstehen. Eine Überbelastung des Gewebes nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Die starken Kräfte von außen greifen die Qualität des Gewebes an, was zu einer Verhärtung führt, z.B. nach einem schweren Fall oder einer heftigen Prellung, nach einer Operation, einem Knochenbruch, manchmal auch nach einer komplizierten zahnärztlichen Behandlung. Auch eine schwere Geburt oder eine Vakuumentbindung, bei der das Köpfchen eines Babys viel mitmachen muss, kann zu einem Bewegungsverlust führen. Prozesse im Körper selbst:
Der Osteopath unterteilt den Körper in drei Bewegungssysteme: das parietale System, das viszerale System und das craniosakrale System. Zwischen den drei Systemen besteht eine ständige Wechselwirkung. Durch normale Körperbewegungen werden auch die Organe in der Brust- und Bauchhöhle mit bewegt. Die drei Systeme sind durch Bindegewebe, Blutgefäße, Lymphgefäße und Nerven miteinander verbunden. Bei verminderter Bewegung tritt ein Versauern des Gewebes auf, wodurch Schmerzen und Funktionsverlust entstehen können. Dadurch kann eine der wichtigsten Funktionen, das natürliche Abwehrsystem, geschwächt werden oder überempfindlich reagieren, z. B. in Form von Schmerzen, Nahrungsmittelintoleranz und/oder Allergien. Bei einem hohen Maße an Versauerung kann der Körper mit einer Entzündungsreaktion reagieren. Dies ist ein Versuch des Körpers, schädliche Stoffe durch einen verstärkten Sauerstofffluss und eine erhöhte Aktivität (Wärme, Rötung, Schwellung, Schmerz, Funktionsverlust) loszuwerden. Ist der Körper nicht im Stande, von der Entzündungsreaktion zu genesen, kann ein Osteopath den Körper hierbei unterstützen, indem er die Gewebe in ihrer Bewegung stimuliert. Wir können häufig feststellen, dass Beschwerden nicht dort entstehen, wo sich die primäre Ursache befindet, und dass ein beträchtlicher Zeitraum zwischen dem Ursprung und der Beschwerde liegen kann, in Bezug auf die der Patient sich behandeln lässt. Hier einige Beispiele:
Die Kosten und Dauer einer osteopathischen Behandlung in unser Praxis sind 60,00 € pro 30 Minuten NEU!!! Osteopathie als Kassenleistung!!! Mittlerweile bezahlen auch immer mehr gesetzliche Krankenkassen die osteopathische Behandlung. zum Beispiel: TKK ( max. 40,-€/Behandlung und max. 3 Behandlungen im Jahr ) IKK bis zu 150,-€ im Jahr Weitere uns bekannte Krankenkassen: BKK Essanelle; BKK Siemens; BKK vor Ort; BKK-BIG direkt; Knappschaft; HEK, BEK usw.…. Bitte informieren Sie sich über die genauen Konditionen bei Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen zur Behandlung ein von Ihrem Arzt ausgestelltes, formloses Privatrezept mit Ihrer Diagnose und der Verordnung über 6 x osteopathische Behandlung. Die o.g. Krankenkassen eröffnen ihren Versicherten im Rahmen einer Satzungsleistung die Möglichkeit der osteopathischen Behandlung, wenn diese medizinisch geeignet ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ein Fortschreiten der Krankheit zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern Der Anspruch setzt voraus, dass Leistungsumfang: Die o.g. Krankenkassen übernehmen die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden in der Regel 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 60 Euro pro Sitzung. Abrechnung:
Bei den meisten Beschwerden ist nach 3 – 4 Behandlungen eine deutliche Besserung feststellbar. Bei hartnäckigen Beschwerden kann eine vollständige Genesung länger auf sich warten lassen, und somit werden mehrere Behandlungen erforderlich sein. Für weiterer führende Information sprechen Sie uns einfach an, oder kontaktieren Sie uns.
Massage Angebot
Normalerweise bezahlen Sie pro Stunde 67,50 Euro. Es ist auch möglich ein Gutschein von 20 oder 30 Minuten zu Verschenken. Sie kaufen diese einfach bei uns in der Praxis und bezahlen bar oder mit EC-Karte. Fragen Sie bitte nach ob wir Angebote haben (z.B. Muttertag, Weihnachten).
Wir bieten: Wellness Massage Während Ihrer Massage benützen wir spezielles Massageöl, z.B. Lavendel Rosalina, Zitrone, Minze und Johanniskraut. Die Öle verbessern das Hautbild. Die Haut sieht strahlend, jung und frisch aus und fühlt sich angenehm an. Klassische Massage Ganzkörper 60/90min Teilmassage (klassische Massage): 20/30/40min zusätzlich zu buchen zur klassischen Massage: 10/20min Fußreflexzonenmassage: 20min
Logopädie
Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm-Sprach-Sprech-Schluck- und Hörstörungen bei Patienten jeden Alters. Das Ziel ist die Wiederherstellung, die Optimierung oder die Erhaltung der kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges.
Eine Voraussetzung für die logopädische Behandlung ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Sie erhalten diese Verordnung vom Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologen, Zahnarzt oder Kieferorthopäden.
Sie können sich/Ihr Kind telefonisch oder per E-Mail für eine logopädische Therapie anmelden. Sie haben auch die Möglichkeit uns direkt im Therapiezentrum zu besuchen. Wir bieten Ihnen dann schnellstmöglich einen Termin an.
Voraussetzung für die Logopädie ist eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Die Therapie soll spätestens 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum angefangen werden. Im Erstkontakt findet zunächst ein Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik. Bei Behandlungsbedarf wird ein Therapieplan mit Therapiezielen, wobei die vorliegenden Schwierigkeiten, die Interessen und die Wünsche des Patienten berücksichtigt werden, erstellt. Danach beginnt die eigentliche Therapie. Neben spezifischen logopädischen Übungen sind auch Gespräche über den Therapieverlauf mit dem Patienten und/oder Angehörigen Bestandteil der Behandlung.
Die Therapiefrequenz, die Dauer einer Therapieeinheit und die Anzahl der Behandlungen werden vom Arzt auf der Verordnung vermerkt. Im Regelfall findet die Behandlung ein- bis zwei Mal wöchentlich statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall, kann die Therapie jedoch mehrmals in der Woche stattfinden. Eine Therapieeinheit dauert 30, 45 oder 60 Minuten. In der Regel beträgt die Behandlungszeit 45 Minuten. Meist verordnet der Arzt zehn Therapieeinheiten pro Verordnung. Nach jeder Verordnung erhält der Arzt vom Logopäden einen Bericht, in dem der Therapieverlauf beschrieben wird und eine Empfehlung zur Fortsetzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Der Arzt entscheidet über die Weiterverordnung der Therapie. Die Gesamtzahl der Behandlungen wird nach den Heilmittelrichtlinien festgestellt.
Bei medizinischer Indikation und auf ärztlicher Verordnung werden Hausbesuche bei Ihnen im Haus, im Senioren-, Kinder- oder Pflegeheim durchgeführt. Zudem können Kinder mit Behinderung und einem Integrationsstatus auch in integrativen Einrichtungen, wie Kindergärten oder Schulen, betreut werden.
Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung muss ärztlich verordnet werden! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit Beginn des 18. Lebensjahres sind Sie verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu leisten. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. chronisch Kranke). Sie erhalten in dem Fall einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei Behandlungsbeginn vorlegen müssen. Sind Sie privat versichert, dann wird Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme. Die Kostenübernahme ist u.a. abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, mit der Versicherungsgesellschaft.
Da die Therapie in der Regel ein- bis zwei Mal die Woche im Therapiezentrum stattfindet, ist Ihre Kooperation von großer Bedeutung für den Therapieerfolg. Die von uns mitgegebenen logopädischen Übungen sollten ein Teil vom Alltag sein.
Wir arbeiten intensiv mit Ärzten, Neurologen, Ergotherapeuten, anderen Therapeuten, Lehrkräften und Pflegepersonalzusammen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine optimale Betreuung des Patienten.
Gesundheitstraining / Fitness / EMS
(Zum Vergleich: Ein EMS Gerät ließe sich mit einem Handy-Akku betreiben.)
Auch wird der Strom nicht einfach „ein- und ausgeschaltet“. Die Impulse lassen sich individuell
für jede Muskelgruppe separat ansteuern und steigen langsam an. Du selbst entscheidest,
wann Deine Belastungsgrenze erreicht ist. Der Trainer ist allerdings stets motiviert, Deine tatsächliche Belastungsgrenze herauszufinden.
Ja! Die Wirkungsweise kannst du hier noch einmal nachlesen. Generell gilt natürlich: Ohne Fleiß kein Preis. Du solltest versuchen Deine 20 Minuten EMS Training sinnvoll zu nutzen und Dich vom Trainer motivieren und leiten zu lassen. Nur wer sich anstrengt gibt dem Muskel den Impuls zu wachsen.
Auch solltest Du, wenn möglich, Deine Trainingsintervalle regelmäßig setzen.
In der ersten Woche montags zu trainieren und in der darauf folgenden Woche freitags,
macht die Pause und den „Erinnerungseffekt“ für den Muskel zu lang.
Außerdem: Der Muskel wächst nicht während des Trainings, sondern während der darauf folgenden Erholungsphase.
Das 18 x intensivere EMS Training, erfordert auch eine ausreichend lange Erholungsphase.