Die Osteopathie vertritt ein eigenständiges Konzept, das auf Gesundheit und nicht auf Krankheit ausgerichtet ist.
Osteopathie sieht den Körper und seine Systeme als Einheit; sie stärkt die Fähigkeiten des Patienten, seine Gesundheit wiederherzustellen und zu erhalten (Salutogenese).
Der menschliche Organismus gleicht einem großen Uhrwerk mit zahllosen Zahnrädern, die alle ineinander greifen und in der Gesamtheit funktionieren. Hakt es an einer Stelle, führt das zu Komplikationen im gesamten System. Der Körper reagiert mit Schmerzen, die sich falsch oder nicht behandelt häufig in chronische Beschwerden umwandeln. Das Ziel der Osteopathie ist es, die Beweglichkeit zu erhalten oder wieder herzustellen. Während der Behandlung arbeitet der Osteopath nur mit seinen Händen (ohne andere Hilfsmittel). Gute Behandlungserfolge werden u.a. erzielt bei chronischen Verspannungen und Verletzungen des Skelettes und der dazugehörigen Muskeln und Bändern wie Bandscheibenvorfall, Hexenschuß, Folgen von Unfallverletzungen und Kiefergelenksproblemen, aber auch bei Verdauungsproblemen und Inkontinenz.
Wer darf Osteopathie praktizieren? Ist jeder Osteopath qualifiziert?
Laut Deutschem Gesetz dürfen nur geprüfte Osteopathen mit einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Heilpraktiker in Deutschland praktizieren. Leider haben viele Osteopathen nur eine verkürzte Fortbildung, aber keine richtige Ausbildung gemacht.
Auch sind viele Osteopathen keine Heilpraktiker und dürfen nicht osteopathisch behandeln. Auch wenn sie eine ärtzliche Verordnung haben, dürfen diese Osteopathen Sie nicht behandeln!
Unsere Osteopathen sind hoch qualifiziert und haben alle die Heilpraktiker-Prüfung mit Erfolg absolviert. Außerdem sind sie beim zuständigen Gesundheitsamt registriert und geprüftes Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD e.V).
Fragen Sie immer beim Osteopathen nach, ob er auch Heilpraktiker und ordentliches Mitglied in einem anerkannten Osteopathie Verband ist. Anderfalls laufen Sie Gefahr, dass er weder versichert ist (somit haben sie keinerlei Ansprüche auf Regress) noch wird Ihre Krankenkasse die Kosten der Behandlung übernehmen.
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