Laut Gesetzestext ist der Leistungsanspruch des einzelnen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung darauf begrenzt, dass die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein müssen. Wir möchten Ihnen selbst die Möglichkeit geben, Ihren Gesundheits- und Genesungsprozess effektiv zu fördern.
Daher bieten wir Ihnen zur Unterstützung folgende Privatleistungen an
Für weitere Fragen und wichtige Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!