Aktuelles

Wer übernimmt die Kosten für eine logopädische Behandlung?

Logopädie ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Die logopädische Behandlung muss ärztlich verordnet werden! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten für die Behandlung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit Beginn des 18. Lebensjahres sind Sie verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung zu leisten. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. chronisch Kranke). Sie erhalten in dem Fall einen entsprechenden Ausweis, den Sie bei Behandlungsbeginn vorlegen müssen.
Sind Sie privat versichert, dann wird Ihnen die Behandlung in Rechnung gestellt. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme, u. a. abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, mit der Versicherungsgesellschaft.