Aktuelles

Patienteninfo: Wichtige Hinweise und allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Praxis

Behandlungsvertrag:
Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin (telefonisch oder vor Ort) buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. §611 ff BGB zwischen Ihnen und uns als Praxis zustande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich.

Inhalte dieses Behandlungsvertrages:

Absageregelung
Wir vergeben feste Termine und halten die vereinbarte Zeit für Sie reserviert.
Wartezeiten sind deshalb bei uns gering. Damit diese Arbeitsweise aufrechterhalten werden kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass für Behandlungen, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, ein Bereitstellungshonorar (generell gilt 1€ pro Minute der terminierten Behandlung) von Ihnen privat zu entrichten ist, da die Krankenkassen versäumte Stunden natürlich nicht honorieren.
(gemäß §615 BGB)

Diese Regelung bedeutet nicht, dass wir Ihnen unser Verständnis für eine zum Behandlungsversäumnis führende Notlage verweigern bzw. es sich hierbei um eine Frage von Schuld oder Strafe handelt.

Wir können jedoch nicht die Verantwortung für das Eingehen einer Verpflichtung und die damit verbundenen Alltagsrisiken für Sie mit übernehmen. Wir bitten hierfür um Verständnis.

Wie und wann können Sie absagen:
Vereinbarte Therapietermine sind verbindlich und können nur in dringenden Fällen
bis spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. E-Mail, Fax oder Telefon stehen Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Anrufbeantworter samstags, sonntags oder nach Rezeptionsschluss. Verspätungen des Patienten begründen keine Nachbehandlungspflicht durch den Therapeuten.
Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten, bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars.

Terminabsage durch die Praxis
Kann ein Termin wegen Krankheit des Therapeuten oder sonstigen, von der Praxis nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt) nicht stattfinden, werden wir Ihnen die Absage so schnell wie möglich mitteilen.
Der Termin wird dann zeitnah nachgeholt.
Eigenanteil gesetzlich Versicherter Gesetzliche Krankenkassen erheben für jede Heilmittelverordnung einen Eigenanteil (10€ pauschal plus 10% des Rezeptwertes), der von Ihnen als Patient vor Behandlungsbeginn oder beim ersten Termin bei uns in der Praxis bar oder mit EC-Karte zu entrichten ist. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse zuzahlungsbefreit sein, ist die Vorlage Ihres Befreiungsausweises zwingend erforderlich.

Privatversicherung
Preise für Privatleistungen berechnen wir auf Grundlage der GebüTh.
In dieser Gebührenliste ist geregelt, welche Preise für Heilmittel in Deutschland als üblich gelten. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich, nach dem 1,2 – 2,3 fachen des in der GebüTh genannten Regelsatzes. Regelsatz ist immer der jeweils zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Heilmittelverbänden vereinbarte Höchstsatz für eine einzelne Leistung.
Bei uns beträgt der Verrechnungssatz für therapeutische Leistungen 1,3 fach.
Sollten Sie privatversichert sein, gelten unsere Honorarsätze als vereinbart und sind durch Sie als Patient zu begleichen, unabhängig davon, ob Ihre Versicherung den Betrag nur teilweise oder gar nicht erstattet.
Bitte erkundigen Sie sich im Zweifel VOR Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse. Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag.

Datenschutz
Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, werden nur für die von Ihnen mitgeteilten Zwecke wie zum Beispiel zur Kontaktaufnahme via E-Mail bzw. Telefon erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben den genannten Zwecken erfolgt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten nur, im Falle eines zustande gekommenen Behandlungsverhältnisses, zur Erstellung einer Rechnung / Liquidation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn dies zur Erreichung des Zwecks, zu dem Sie mir die Daten zur Verfügung gestellt haben, erforderlich ist. Ich versichere Ihre personenbezogenen Daten, nur so lange zu speichern, wie sie benötigt werden, um die Zwecke zu erfüllen, zu denen sie erhoben wurden oder solange dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.